Der Stadtrat der Stadt Tangermünde hat auf seiner Sitzung am 26.02.2025 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Wohngebiet Tannenstraße" beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 3101/153, 3338, 3102/153, 3344, 3098/153 und 3097/153 (Teilfläche) der Flur 5, Gemarkung Tangermünde und damit den in der Anlage 1 dargestellten Bereich südlich der Tannenstraße und westlich der Meyerstraße.
Der Stadtrat der Stadt Tangermünde hat auf seiner Sitzung am 26.02.2025 folgende Ziele des Bebauungsplanes „Wohngebiet Tannenstraße“ beschlossen:
| - | Bereitstellung von Baugrundstücken für die Errichtung von Wohngebäuden einschließlich der dafür erforderlichen Erschließungsstraße |
| - | Art der baulichen Nutzung: Mischgebiet (MI) |
| - | Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß: 2 |
| - | Errichtung eines Kinderspielplatzes. |
Die Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch
Der Stadtrat der Stadt Tangermünde hat auf seiner Sitzung am 26.02.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Wohngebiet Tannenstraße“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) Baugesetzbuch aufzustellen.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.