Der Stadtrat der Stadt Tangermünde hat am 26.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Stendaler Straße“ und den Entwurf der Begründung bestätigt und die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Stendaler Straße“ und der Entwurf der Begründung werden in der Zeit (Veröffentlichungsfrist)
vom 17.03.2025 bis einschließlich 22.04.2025
im Internet über die Internetadresse der Stadt Tangermünde unter www.tangermuende.de - Punkt Politik & Verwaltung - Bekanntmachungen und Veröffentlichungen - Stadtplanung/Auslegungen ® Weitere Verfahren -Beteiligungsverfahren/Zum Beteiligungsportal veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planungsunterlagen während der Veröffentlichungsfrist zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung der Stadt Tangermünde, Amt für Finanzen/Investitionen (Zimmer 24), Lange Straße 61, 39590 Tangermünde während folgender Öffnungszeiten öffentlich aus:
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und |
| Freitag | 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
oder nach Vereinbarung (Ansprechpartner Herr Stagneth, Telefon 039322-93244, E-Mail stagneth@tangermuende.de).
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Es wird ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) Baugesetzbuch durchgeführt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich zur Bekanntmachung im Amts- und Informationsblatt der Stadt Tangermünde am 13.03.2025 in das Internet unter der Internetadresse der Stadt Tangermünde unter www.tangermuende.de - Punkt Politik & Verwaltung - Bekanntmachungen und Veröffentlichungen/Sonstige Öffentliche Bekanntmachungen eingestellt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Stendaler Straße“ umfasst das Flurstück 2247 und Teile des Flurstücks 1493/9 der Flur 3 in der Gemarkung Tangermünde und damit den nachfolgend dargestellten Bereich südwestlich der Landesstraße 30 - Stendaler Straße und südöstlich des Gewerbeparks.
Kartengrundlage: Liegenschaftskarte des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation, Gemarkung Tangermünde, Flur 3 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2024, G01-5010849-2014-5