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Tangermünde
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Veröffentlichung im Internet und Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch des Entwurfes des Bebauungsplanes "Wohngebiet Stendaler Straße" und des Entwurfes der Begründung mit Örtlichen Bauvorschriften

Beschluss des Stadtrates

Der Stadtrat der Stadt Tangermünde hat am 26.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Stendaler Straße“ und den Entwurf der Begründung bestätigt und die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Stendaler Straße“ und der Entwurf der Begründung werden in der Zeit (Veröffentlichungsfrist)

vom 17.03.2025 bis einschließlich 22.04.2025

im Internet über die Internetadresse der Stadt Tangermünde unter www.tangermuende.de - Punkt Politik & Verwaltung - Bekanntmachungen und Veröffentlichungen - Stadtplanung/Auslegungen ® Weitere Verfahren -Beteiligungsverfahren/Zum Beteiligungsportal veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planungsunterlagen während der Veröffentlichungsfrist zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung der Stadt Tangermünde, Amt für Finanzen/Investitionen (Zimmer 24), Lange Straße 61, 39590 Tangermünde während folgender Öffnungszeiten öffentlich aus:

Montag, Mittwoch, Donnerstag

08:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie

Dienstag

09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und

Freitag

08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

oder nach Vereinbarung (Ansprechpartner Herr Stagneth, Telefon 039322-93244, E-Mail stagneth@tangermuende.de).

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

  • Schalltechnisches Gutachten zur Ermittlung der Schall-Immissionsvorbelastung auf den Bebauungsplan `Wohngebiet Stendaler Straße` in Tangermünde (Ingenieurbüro für Schallschutz ECO Akustik, Magdeburg, 26.04.2022)
  • Faunistisch-floristische Kartierungen (Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH, Juli 2024).

Es wird ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) Baugesetzbuch durchgeführt.

Hinweise
  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an (E-Mail): stagneth@tangermuende.de
    Es bestehen folgende weitere Möglichkeiten zur Abgabe von Stellungnahmen:
    - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift: Stadt Tangermünde, Lange Straße 61, 39590 Tangermünde
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis nach § 17 Absatz 3 Satz 3 der Hauptsatzung der Stadt Tangermünde

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich zur Bekanntmachung im Amts- und Informationsblatt der Stadt Tangermünde am 13.03.2025 in das Internet unter der Internetadresse der Stadt Tangermünde unter www.tangermuende.de - Punkt Politik & Verwaltung - Bekanntmachungen und Veröffentlichungen/Sonstige Öffentliche Bekanntmachungen eingestellt.

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Lage in der Stadt Tangermünde

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Stendaler Straße“ umfasst das Flurstück 2247 und Teile des Flurstücks 1493/9 der Flur 3 in der Gemarkung Tangermünde und damit den nachfolgend dargestellten Bereich südwestlich der Landesstraße 30 - Stendaler Straße und südöstlich des Gewerbeparks.

Kartengrundlage: Liegenschaftskarte des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation, Gemarkung Tangermünde, Flur 3 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2024, G01-5010849-2014-5

Tangermünde, den 27.02.2025