Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Grabstätten sind abgelaufen. Eine Verlängerung bzw. ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes wurde nach § 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Tangermünde nicht beantragt.
Es ist beabsichtigt, die Grabstätten einzuebnen. Die Absicht wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Den Nutzungsberechtigten wird hiermit innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Gelegenheit gegeben, die Grabstätten zu beräumen.
Befinden sich bei Beginn der Einebnungsarbeiten auf den Grabstätten noch Denkmäler, Grabzeichen, Anpflanzungen u. ä., werden diese von der Stadt Tangermünde entfernt und gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Tangermünde über.
| Nr. | Feld | Reihe | GrabNr | GrabKz |
| 1. | U-Q 23 | 3 | 65 Voigt | Urnenwahlgrab |
| 2. | Q 20 |
| Demant | Einzelwahlgrab |