Am 28. Februar 2024 hat der Stadtrat in seiner 44. Sitzung Folgendes beschlossen:
| - | die Satzung zur Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Tangermünde, |
| - | die Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Tangermünde, |
| - | die Richtlinie zur Ausreichung von Ehrungen und Repräsentationsgeschenken, |
| - | die Festsetzung der Entschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände und des Gemeindewahlausschusses zur Kommunalwahl 2024, |
| - | die Widmung der Straßenverkehrsfläche - Feodorapark, |
| - | den Tag der offenen Tür am 24.06.2024 im Freibad Tangermünde, |
| - | den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Tangermünde für das Wirtschaftsjahr 2024, |
| - | die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024, |
| - | die Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Führung eines Rechtsstreites. |
Der Stadtrat wählte Herrn Erwin Keßler als Schiedsperson für die Besetzung der Schiedsstelle der Stadt Tangermünde.
Außerdem stellte der Stadtrat für das Wirtschaftsjahr 2022 der Stadtwerke Tangermünde den Jahresabschluss sowie den Lagebericht fest und beschloss die Entlastung der Betriebsleitung der Stadtwerke Tangermünde. Des Weiteren nahm der Stadtrat den Spendenbericht gemäß § 99 Abs. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG) des Landes Sachsen-Anhalt für 2023 sowie den Beteiligungsbericht des Wirtschaftsjahres 2022 der Stadt Tangermünde gemäß § 130 Abs. 2 KVG LSA zur Kenntnis.
Am 27. März 2024 fand die 45. Sitzung des Stadtrates statt. In dieser Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
| - | die Stellungnahme der Stadt Tangermünde zum 1. Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt, |
| - | die Annahme von Spenden, |
| - | den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan "Erweiterung des Lebensmittelmarktes Arneburger Straße 116 Tangermünde", |
| - | die Besetzung der Stelle des EDV-Administrators, |
| - | die Gewährung einer Fachkräftezulage. |
Die Einwohner haben die Möglichkeit, in den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschriften Einsicht zu nehmen.