Sehr geehrte Jagdgenossen,
hiermit lade ich Sie im Namen des Vorstands der Jagdgenossenschaft Bölsdorf zur diesjährigen Jagdgenossenschaftsversammlung ein. Diese findet statt
am 25. April 2024, um 18.00 Uhr, im Gemeindesaal Bölsdorf.
Die von Ihnen vertretene Fläche ergibt sich aus den aktuellen Katasterunterlagen.
Damit die Versammlung um 18.30 Uhr pünktlich beginnen kann, werden die Jagdgenossen gebeten, sich ab 18.00 Uhr zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft einzufinden. Soweit noch nicht erfolgt, müssen Änderungen von Eigentumsverhältnissen ab dem 1.6.2023 durch entsprechende Grundbuchauszüge nachgewiesen werden. Zur Teilnahme an der Versammlung der Jagdgenossen sind diese selbst oder ihre gesetzlichen Vertreter berechtigt. Die Berechtigten können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform und ist nur gültig, wenn die Unterschrift des Vollmachgebers nach § 34 des Verwaltungsverfahrenssgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt amtlich beglaubigt ist. Ein Jagdgenosse darf andere nur vertreten, soweit er einschließlich seine eigenen Stimmrechts nicht mehr als 30 v.H. der in § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes genannten Stimmen vereint. Gleiches gilt für Dritte, wenn diese mehr als einen Jagdgenossen vertreten (§ 8 Abs. 1 Satzung der JG Bölsdorf).
Tagesordnung | |
| 1. | Aufnahme der Daten zum Mitgliedschaftsnachweis |
| 2. | Begrüßung und Eröffnung des Sitzung |
| 3. | Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit (Anzahl der Jagdgenossen und Größe der vertretenen Fläche) |
| 4. | Verlesen und Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.12.2022 |
| 5. | Tätigkeitsbericht des Vorstands |
| 6. | Kassenlage |
| 7. | Bericht der Jagdpächter |
| 8. | Anträge |
| 9. | Schlusswort und Hinweis auf die nächste Versammlung (2025) |