Gemäß § 42 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) rückt der nächste festgestellte Bewerber nach, soweit ein Gewählter nicht in die Vertretung eintritt, im Laufe der Wahlperiode verstirbt oder aus der Vertretung ausscdet.
Aufgrund der Feststellung des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss in der öffentlichen Sitzung am 11. Juni 2024 zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024 geht das Mandat infolge der Mandatsniederlegung von Herrn Dr. Rudolf Opitz und des Verzichts der Sitzübernahme durch Herrn Mario Wittke auf Herrn Bodo Henze, Partei „Freie Stadträte Tangermünde“ (FST), über.
Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage des § 47 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt.
Tangermünde, den 01.04.2025