1. Haushaltssatzung der Stadt Tangermünde für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung hat die Stadt Tangermünde die folgende, vom Stadtrat in der Sitzung am 28.02.2024 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Tangermünde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
1. im Ergebnisplan mit dem
| a. | Gesamtbetrag der Erträge auf | 19.350.000 € |
| b. | Gesamtbetrag der Aufwendungen | 19.291.400 € |
2. im Finanzplan mit dem
| a. | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 16.331.200 € |
| b. | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 16.858.300 € |
| c. | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 2.673.500 € |
| d. | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 2.194.000 € |
| e. | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 0 € |
| f. | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 80.000 € |
festgesetzt.
Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf 799.300 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 2.000.000,00 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
(Grundsteuer A) auf — 300 v. H.
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 420 v. H.
2. Gewerbesteuer auf — 350 v. H.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom 13.05.2024 bis 24.05.2024 im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Tangermünde, Zimmer 21, öffentlich aus.
Eine Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.