Gemäß §§ 17 ff. Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBI. LSA 1994, S. 338), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. September 2023 (GVBI. LSA S. 501) mache ich folgendes bekannt:
Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Tangermünde wird vom 20. bis 16. Tag (20. bis 24. Mai 2024) vor der Wahl, also werktags in der Zeit
vom 21.05.2024 bis 24.05.2024
während der Sprechzeiten:
| Montag (20.05.2024): | Feiertag |
| Dienstag (21.05.2024): | 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch (22.05.2024): | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag (23.05.2024): | 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag (24.05.2024): | 09:00 - 12:00 Uhr |
im Einwohnermeldeamt, 39590 Tangermünde, Notpforte 2 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten (§ 18 Abs. 1 KWO LSA). Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt werden. Das Einwohnermeldeamt ist barrierefrei zu erreichen.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Nach dem 24. Mai 2024, 12:00 Uhr, ist ein Einspruch nicht mehr zulässig.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
| a) | wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, |
| b) | wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist. |
5. Mit dem Wahlschein werden ausgegeben:
| a) | den/die amtlichen Stimmzettel |
| b) | einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag |
| c) | einen amtlichen hellblauen Wahlbriefumschlag, mit der Anschrift des Gemeindewahlleiters, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und |
| d) | das Merkblatt für die Briefwahl. |
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Entgegennahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Wer einen Wahlschein hat, kann durch Stimmabgabe (bei persönlicher Abholung der Wahlunterlagen an Ort und Stelle) oder in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Tangermünde wählen.
Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbriefumschlag mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.
Tangermünde, den 30.04.2024