Titel Logo
Tangermünde
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Gemäß §§ 17 ff. Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBI. LSA 1994, S. 338), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. September 2023 (GVBI. LSA S. 501) mache ich folgendes bekannt:

Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Tangermünde wird vom 20. bis 16. Tag (20. bis 24. Mai 2024) vor der Wahl, also werktags in der Zeit

vom 21.05.2024 bis 24.05.2024

während der Sprechzeiten:

Montag (20.05.2024):

Feiertag

Dienstag (21.05.2024):

09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch (22.05.2024):

09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag (23.05.2024):

09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag (24.05.2024):

09:00 - 12:00 Uhr

im Einwohnermeldeamt, 39590 Tangermünde, Notpforte 2 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten (§ 18 Abs. 1 KWO LSA). Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt werden. Das Einwohnermeldeamt ist barrierefrei zu erreichen.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

1. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist, jedoch spätestens am 24. Mai 2024 schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift beim Einwohnermeldeamt, 39590 Tangermünde, Notpforte 2 einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen.

Nach dem 24. Mai 2024, 12:00 Uhr, ist ein Einspruch nicht mehr zulässig.

2. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein bzw. die Wahlbenachrichtigung unrichtige oder unvollständige Angaben enthält, muss bis zum 24. Mai 2024 einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

3. Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein. In das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können Wahlscheine bis zum 7. Juni 2024, 18:00 Uhr und vorab während der allgemeinen Sprechzeiten beim Einwohnermeldeamt, 39590 Tangermünde, Notpforte 2 mündlich oder schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahllokals nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht oder wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach der Antragsfrist entstanden ist, kann der Antrag noch am Wahltag bis 15:00 Uhr gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

4. Ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter erhält auf Antrag einen Wahlschein,

a)

wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat,

b)

wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den in Nr. 4. Buchstaben a) und b) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch am Wahltag bis 15:00 Uhr stellen.

5. Mit dem Wahlschein werden ausgegeben:

a)

den/die amtlichen Stimmzettel

b)

einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag

c)

einen amtlichen hellblauen Wahlbriefumschlag, mit der Anschrift des Gemeindewahlleiters, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und

d)

das Merkblatt für die Briefwahl.

Wer einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Entgegennahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Wer einen Wahlschein hat, kann durch Stimmabgabe (bei persönlicher Abholung der Wahlunterlagen an Ort und Stelle) oder in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Tangermünde wählen.

Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbriefumschlag mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.

Tangermünde, den 30.04.2024