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Tangermünde
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Im Rahmen der jährlich durchzuführenden Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen wurde festgestellt, dass bei den unten genannten Grabstätten die erforderliche Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet ist.

Gemäß § 22 der Friedhofssatzung der Stadt Tangermünde vom 01.07.2022 sind die Nutzungsberechtigten verpflichtet, Grabmale dauerhaft in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand zu halten.

Die Nutzungsberechtigten der betroffenen Grabstellen werden daher aufgefordert, die festgestellten Mängel durch einen zugelassenen Fachbetrieb bis spätestens 31.08.2026 fachgerecht beheben zu lassen.

Sofern die Standfestigkeit innerhalb dieser Frist nicht nachweislich wiederhergestellt wird, ist die Stadt Tangermünde als Friedhofsträger gemäß § 22 der Friedhofssatzung berechtigt, bei Gefahr im Verzug geeignete Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu kann insbesondere das Umlegen des Grabmals veranlasst werden.

Zudem stellt die nicht erfolgte Wiederherstellung der Standfestigkeit eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 € geahndet werden kann.

Vor dem Hintergrund, dass es in der Vergangenheit auf Friedhöfen wiederholt zu schweren Unfällen durch umstürzende Grabmale gekommen ist, bitten wir um fristgerechte Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen und danken für Ihr Verständnis.

Tangermünde, 27.04.2026

 

Schilm