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Tangermünde
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Köckte

Der Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchspiels Buch hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz – FriedhG) vom 20. November 2020 (ABI. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung am 22.04.2025 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Ruhefristen

Für den Friedhof in Köckte gelten folgende Ruhefristen:

1.

für Erdbestattungen 20 Jahre,

2.

für Urnenbestattungen 20 Jahre.

§ 2

Gebühren

(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem Friedhofsträger vorbehalten.

(2) Tarife:

1.

Grabberechtigungsgebühren

Euro

Erwerb des Nutzungsrechts entsprechend der Zuordnung im Gesamtplan:

1.1

Erdwahlgrabstätte, je Grabstelle (1 Sarg und bis zu 2 Urnen)

180,00 €

1.2

Urnenwahlgrabstätte, je Grabstelle (1 Urne)

140,00 €

1.3

Urnenreihengrabstätten (1 Urne)

1.3.1

Friedhofsgepflegte Urnenreihengrabstätte zur unterirdischen Bestattung von Urnen (einschließlich Instandsetzung und Pflege durch den Friedhofsträger)

540,00 €

1.4

Sonderregelung

Ist bei Bestattungen auf einer Erd- oder Urnenwahlgrabstätte, an der bereits ein Nutzungsrecht besteht, zur Einhaltung der Ruhefrist die Verlängerung des Nutzungsrechtes erforderlich, wird für die Verlängerungszeiträume, die ganze abgeschlossene Jahre umfassen, die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1 in Höhe von 9,00 € und 1.2 in Höhe von 7,00 € erhoben.

2.

Friedhofsunterhaltungsgebühr(je Jahr und je Grabstelle)

15,50 €

3.

Leistungen bei Trauerfeiern

Benutzung der Kirche für Nichtmitglieder christlicher Kirchen bei weltlichen Trauerfeiern

50,00 €

4.

Verwaltungsgebühr im Bestattungsfalle

15,00 €

§ 3
Gewerbliche Leistungen

Für nicht in dieser Gebührenordnung aufgeführte Leistungen gewerblicher Art (z.B. Gießen, Sauberhalten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt nach einer besonderen Entgeltordnung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.

§ 4

Inkrafttreten

Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt außer Kraft die Friedhofsgebührenordnung vom 08.11.2000. Maßgebend ist der Tag der Zusage der Leistung.

Friedhofsträger:

D.S.

Buch, den 22.05.2025  —  gez. Hahn (GKR-Vorsitzende)

Genehmigungsvermerk:

Kreiskirchenamt

D. S.

Stendal, den 20.05.2025  —  gez. Dorothee Westphal (Amtsleiterin)

Ausfertigung:

Die vom Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchspiels Buch am 22.04.2025 beschlossene Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof in Köckte wurde dem Kreiskirchenamt Stendal als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 20.05.2025 vorstehend genannter Ordnung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt.

Die vorstehend benannte Friedhofsgebührensatzung der Kirchengemeinde Köckte wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.

D. S.

Stendal, den 20.05.2025  —  gez. Dorothee Westphal (Amtsleiterin)

Auszug aus dem Protokollbuch des Gemeindekirchenrates

des ev. Kirchspiels Buch

Verzeichnis der Anwesenden

Beschluss

Buch, den 22.04.2025

gez. Hahn

Vorsitzender

gez. Burmeister

stellv. Vorsitzender

weitere stimmbe- rechtigte Mitglieder:

gez. Kook

gez. Eggert

gez. Mitsch

gez. Neumann

gez. Fuhrmann

gez. Lippelt

stimmberechtigte Stellvertreter:

Zu der heutigen Sitzung des Gemeindekirchenrates sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung auf schriftliche/mündliche Einladung die Nebenstehenden erschienen. Zur Sitzung wurde ordnungsgemäß eingeladen. Die ordentliche Mitgliederzahl beträgt 9, anwesend sind 8 Mitglieder bzw. Stellvertreter. Die Sitzung ist beschlussfähig. Es wird Folgendes verhandelt und beschlossen:

Beschluss:

Zur Regelung der Friedhofsverhältnisse auf den Friedhof Köckte, nach Inkrafttreten des Friedhofsgesetzes der EKM, werden folgende Beschlüsse gefasst:

Öffnungszeiten des Friedhofs

Der Friedhof ist in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geöffnet. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang an den Friedhofseingängen bekannt gegeben.

Zeit für die Durchführung von Bestattungen

Die Durchführung von Bestattungen ist an Werktagen möglich. Sie ist vorher mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.

Gebührensatzung

Für den Friedhof Köckte wird die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung erlassen.

Friedhofsgepflegte Urnenreihengrabstätten

Auf dem Friedhof in Köckte sind Bestattungen in friedhofsgepflegten Urnenreihengrabstätten möglich. Die Herrichtung und Unterhaltung obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. Es dürfen keine Blumen, Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Grabschmuck darf nicht abgelegt werden. Für die friedhofsgepflegten Urnenreihengrabstätten finden ausschließlich liegende flache Grabsteinplatten mit den Vor- und Nachnamen und Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen Verwendung. Die Grabsteinplatten haben eine Größe von 40 cm x 40 cm und müssen übermähbar sein. Die Kosten für die Anschaffung der Grabsteinplatte, deren Beschriftung und Verlegung sind direkt durch die Nutzungsberechtigten zu tragen. Die Grabsteinplatte muss spätestens 6 Monate nach der Beisetzung verlegt sein.

Abstimmung: Ja 8, Nein 0, Enth. 0

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
gez. Hahn  — gez. Mitsch  — gez. Fuhrmann
Vorsitzender — Mitglied  — Mitglied
Die Übereinstimmung dieses Auszuges mit dem Protokoll wird beglaubigt.
Buch, 22.04.2025,  — gez. Hahn,  — Siegel