Gemäß § 42 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) rückt der nächste festgestellte Bewerber nach, soweit ein Gewählter nicht in die Vertretung eintritt, im Laufe der Wahlperiode verstirbt oder aus der Vertretung ausscheidet.
Aufgrund der Feststellung des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss in der öffentlichen Sitzung am 11. Juni 2024 zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024 geht das Mandat infolge der Mandatsniederlegung von Herrn Jörg Jensen zum 19.05.2026 auf Herrn Gordon Kober, Partei „Christlich Demokratische Union Deutschlands“ (CDU), über.
Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage des § 47 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt.