1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Tangermünde mit den Ortschaften Bölsdorf, Buch, Grobleben, Hämerten, Langensalzwedel, Miltern und Storkau (Elbe) mit Begründung einschließlich Umweltbericht
hier: Massenverfahren gemäß § 3 Absatz 3 Satz 7 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Tangermünde hat am 29.05.2024 die Abwägung einschließlich der Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der benachbarten Gemeinden, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Tangermünde mit den Ortschaften Bölsdorf, Buch, Grobleben, Hämerten, Langensalzwedel, Miltern und Storkau (Elbe) mit Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen (Abwägungsbeschluss).
Des Weiteren wurde der Bürgermeister beauftragt, die Bürger, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis des Abwägungsbeschlusses unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB haben 86 Personen im Zuge eines Antrages auf Durchführung eines Bürgerbegehrens „Verhinderung von Photovoltaik- und Windkraftanlagen gemäß § 26 KVG LSA gegen Flächennutzungen zu Gunsten von Windkraft- und Photovoltaikanlagen“ eine Stellungnahme mit gleichem Inhalt abgegeben. Das Ergebnis der Prüfung dieser Stellungnahmen kann von den Personen, die die Stellungnahme unterzeichnet haben, in der Zeit vom
08.07.2024 bis einschließlich 09.09.2024
in der Stadtverwaltung der Stadt Tangermünde, Amt für Finanzen/Investitionen (Zimmer 24), Lange Straße 61, 39590 Tangermünde während folgender Öffnungszeiten eingesehen werden:
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und |
| Freitag | 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
oder nach Vereinbarung (Ansprechpartner Herr Stagneth, Telefon 039322-93244, E-Mail stagneth@tangermuende.de).
Diese Einsichtmöglichkeit tritt gemäß § 3 Absatz 2 Satz 7 BauGB an die Stelle von Einzelbenachrichtigungen, da mehr als 50 Personen eine Stellungnahme mit gleichem Inhalt abgegeben haben.
Hinweis nach § 18 Abs. 3 Satz 3 der Hauptsatzung der Stadt Tangermünde:
Der Inhalt der Bekanntmachung wird zusätzlich zur Bekanntmachung im Amts- und Informationsblatt der Stadt Tangermünde am 04.07.2024 in das Internet unter der Internetadresse der Stadt Tangermünde unter www.tangermuende.de - Punkt Politik & Verwaltung – Bekanntmachungen und Veröffentlichungen/Sonstige Öffentliche Bekanntmachungen eingestellt.