1.1. Die Stadtwerke Tangermünde (im folgenden Stadtwerke) betreiben das Freibad als Freizeitangebot.
1.2. Die Benutzung wird auf die Badesaison vom 1. Juni bis 31. August beschränkt. Im Bedarfsfall kann die Saison bis maximal 15. September verlängert werden. Die Festlegung hierzu trifft der Leiter der Stadtwerke und der Bürgermeister. Hinweise und Bedenken sind den oben genannten Personen unverzüglich mitzuteilen.
1.3. Mit einer gültigen Eintrittskarte erwirbt der Besucher das Recht, das Freibad zu
betreten (nur durch den Haupteingang) und seine Einrichtungen zu benutzen.
1.4. Mit dem Betreten des Freibades unterwirft sich der Besucher dieser Benutzungsordnung, den durch Aushang bekannt gegebenen sonstigen Anordnungen und den mündlichen Anordnungen der Beauftragten der Stadtwerke.
1.5. Die Beauftragten der Stadtwerke (Schwimmmeister, Schwimmmeistergehilfen, Kassiererinnen, Vertretungen) verwalten und beaufsichtigen das Freibad. Sie üben das Hausrecht aus.
1.6. Die Stadtwerke haften nur für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass ihre
Bediensteten und Beauftragten Mängel an Anlagen, Einrichtungen oder Gerät vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder nicht beseitigt haben.
1.7. Die Stadtwerke haften nicht für Schäden, die sich aus dem Badebetrieb und den damit verbundenen Umständen ergeben.
1.8. Die Stadtwerke haften nicht für Diebstähle und andere Verluste, die den Besuchern entstehen. Die
Stadtwerke haften ferner nicht für Schäden aus oder an Fahrzeugen auf den Parkplätzen.
1.9. Die Benutzer haften für alle Schäden, die sie an Anlagen, Einrichtungen und Geräten vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursachen.
1.10. Verbände, Vereine und Gruppen haften für ihre Mitglieder, die an einer geschlossenen Benutzung des
Freibades beteiligt sind. Das gleiche gilt für Einheiten der Bundeswehr.
1.11. Die Benutzer verpflichten sich, die Stadtwerke von Haftpflichtansprüchen Dritter freizustellen, wenn diese
Schäden erleiden, die von den Benutzern verursacht werden.
2.1. Die Badeordnung dient der Sicherheit, der Ruhe und der Sauberkeit im Freibad.
2.2. Jeder/Jede Besucher/ Besucherin muss sich so verhalten, dass er/sie
a) andere nicht belästigt;
b) sich und andere nicht in Gefahr bringt.
2.3. Während der Badesaison ist das Freibad geöffnet:
| a) außerhalb der Sommerferien in Sachsen-Anhalt | ||
| - Montag: | geschlossen (außer Feiertage in Sachsen-Anhalt) | |
| - Dienstag bis Sonntag: | 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr | |
| b) während der Sommerferien in Sachsen-Anhalt | ||
| - Montag bis Sonntag: |
| 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr |
Die Öffnungszeit kann unter folgenden Voraussetzungen variiert werden.
Für Schulklassen, Hort- und Kindergartengruppen kann das Freibad nach Absprache mit dem Fachpersonal außerhalb der Sommerferien in Sachsen-Anhalt vormittags von 10.30 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet werden. Die Gruppe hat den Termin mindestens 2 Tage vorher mit dem Fachpersonal abzustimmen. Durch den Träger der Gruppen ist sicherzustellen, dass die Aufsichtsperson / Aufsichtspersonen dieser Gruppe die Anforderungen an die Rettungsfähigkeit besitzt / besitzen.
Bei schlechtem Wetter können die Stadtwerke das Freibad schließen.
2.4. Eine halbe Stunde vor Beendigung der Öffnungszeit werden keine Besucher mehr eingelassen.
2.5. Die Stadtwerke können das Freibad oder Teile davon aus betrieblichen Gründen für Badegäste sperren. Das gilt auch bei besonderen Veranstaltungen.
2.6. Bei besonderen Anlässen (z.B. bei Gewitter) können die Beauftragten der Stadtwerke die Badebecken vorübergehend sperren.
2.7. Von dem Betreten des Freibades sind Personen ausgeschlossen, die
a) unter 6 Jahre alt sind, wenn sie nicht von Erwachsenen begleitet werden;
b) erkennbar unter Drogen- (auch Alkohol-) Einfluss stehen.
2.8. Von der Benutzung der Becken und der sie umgebenden befestigten Flächen sind Besucher grundsätzlich
ausgeschlossen, die
a) an übertragbaren Krankheiten oder offenen Wunden leiden (im Zweifel können die Beauftragten ein ärztliches Attest verlangen, dass der Ausschluss nicht notwendig oder gerechtfertigt ist);
b) sich durch ein Anfallsleiden des Gehirns (z.B. Epilepsie) oder des Herz-Kreislauf-Systems im Wasser selbst gefährden können (Betroffene sollten sich vor dem Besuch des Freibades ärztlich beraten lassen).
2.9. In das Freibad dürfen nicht mitgenommen werden:
a) Tiere;
b) Fahrzeuge mit Ausnahme von Kinderwagen und Rollstühlen;
c) Gegenstände, durch die andere Besucher behindert oder belästigt werden;
2.10. Für das Umkleiden sind Umkleideräume vorhanden.
2.11. Ballspiele sind im Freibad nur in den ausgewiesenen Bereichen zulässig.
2.12. Abfälle aller Art sind in die dafür aufgestellten Behälter zu werfen.
2.13. Die Reinigung mit Seife ist ausschließlich in den Duschanlagen des Freibades zulässig.
2.14. Die befestigten Flächen an den Badebecken dürfen nur in handelsüblicher Badebekleidung betreten
werden. Für besondere Veranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden.
2.15. Besucher sollten nicht
a) Badebecken ohne vorherige gründliche Reinigung benutzen;
b) an den Badebecken (im Bereich der befestigten Flächen) rauchen oder essen;
c) als Nichtschwimmer das Schwimmerbecken benutzen oder die befestigte Fläche
um das Schwimmerbecken betreten;
d) Badebekleidung benutzen, die nicht farbecht und nicht handelsüblich sind;
e) Badeschuhe im Wasser tragen;
f) andere Besucher ins Becken stoßen oder im Wasser tauchen;
g) Rettungsgeräte entfernen oder nicht zweckgerecht verwenden;
h) die gärtnerischen Anlagen betreten oder beschädigen;
i) die Rutsche betreten, wenn diese durch Hinweisschilder gesperrt sind;
j) die Rutsche mit mehreren Personen gleichzeitig betreten;
k) an den Längsseiten des Schwimmerbeckens ins Wasser springen.
3.1. Für die Benutzung des Freibades werden Entgelte erhoben.
3.2. Die Entgelte betragen (einschließlich Mehrwertsteuer):
| a) Tageskarte | ||
| Erwachsene | 5,00 € | |
| Kinder | 3,00 € | |
| ab 18.00 Uhr: | ||
| Erwachsene / Kinder | 3,00 € / 2,00 € | |
| b) Zehnerkarte | ||
| Erwachsene | 45,00 € | |
| Kinder | 25,00 € | |
| c) Warme Dusche | 1,00 € | |
| d) Vermietung | ||
| Tauchringe | pro Tag | 0,50 € |
| TT | pro Std | 1,00 € |
| Sonnenschirm | pro Tag | 2,00 € zzgl. 3,00€ Pfand |
| e) Abnahme von Schwimmstufen | ||
| • Seepferdchen | kostenfrei | |
| • Bronze | 15,00 € | |
| • Silber | 20,00 € | |
| • Gold | 25,00 € | |
3.3. Für die Anwendung von 3.2. gilt folgendes:
a) Erwachsene sind Personen über 18 Jahre;
b) Kinder sind Personen von 1 Jahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Für Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr wird kein Entgelt erhoben.
3.4 Tageskarten gelten nur für den Tag der Ausgabe und berechtigen zur Benutzung des Freibades.
3.5. Zehnerkarten gelten nur für zwei Personen.
3.6 Für verlorene, sonst abhanden gekommene oder nicht ausgenutzte Eintrittskarten werden Entgelte nicht erstattet.
3.7 Die nicht verbrauchten Abschnitte einer Zehnerkarte werden mit Beendigung der Badesaison ungültig.
3.8 Die Eintrittskarten sind sorgfältig aufzubewahren und den Beauftragten der Stadtwerke während des
Aufenthalts im Freibad vorzuzeigen.
3.9 Wer sich im Freibad ohne gültige Eintrittskarte aufhält, hat das Entgelt für eine Tageskarte nachzuentrichten.
4.1. Die Änderungen dieser Benutzungsordnung ist vom Stadtrat der Stadt Tangermünde in seiner Sitzung am 28.05.2025 beschlossen worden.
4.2. Sie gilt ab 01.06.2025.
4.3. Eine Ausfertigung wird während der Badesaison am Eingangsgebäude des Freibades ausgehängt.