Inhaltsverzeichnis
Präambel
§ 1 Änderung
§ 2 Inkrafttreten
Aufgrund der §§ 8, 11 und 45 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2024 (GVBl. LSA S. 132), § 50 Abs. 1 Nr. 3 des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 in der derzeit gültigen Fassung sowie §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.12.1996 in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Tangermünde in seiner Sitzung am 25.06.2025 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Tangermünde (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 23.07.2020 beschlossen:
Der § 4 – Höhe der Gebühren – erhält folgenden Wortlaut:
(1) Für die Ermittlung der Straßenreinigungsgebühr wird, der Gesamtanliegeranteil von 29.912,02 € durch die gesamten Reinigungsquadratmeter 990.693 m² geteilt. Das Ergebnis stellt die jährliche Straßenreinigungsgebühr je m² Grundstücksfläche dar.
(2) Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je m² Grundstücksfläche (siehe § 3 Abs. 2) in der Reinigungsklasse I 0,0302 €.
Diese Änderungssatzung tritt am 01.07.2025 in Kraft.