Ob Vereinsfest, Musikveranstaltung, kleines Straßenfest, Open-Air-Konzert oder nur ein kleiner Flohmarkt – solche Veranstaltungen sind wichtige und schöne Bestandteile unseres städtischen Lebens.
Damit sie gut vorbereitet und sicher durchgeführt werden können, ist es erforderlich, dass sie rechtzeitig bei der Stadt Tangermünde angezeigt werden.
Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine große oder kleine Veranstaltung handelt – die Anzeigepflicht gilt in jedem Fall.
Laut § 4 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Tangermünde gilt:
„Wer eine öffentliche Veranstaltung durchführen möchte – insbesondere mit Musikaufführungen – muss diese mindestens vier Wochen vor Beginn schriftlich anzeigen.“
Dies betrifft auch Veranstaltungen in Gaststätten, sofern diese nicht als Diskothek oder Gaststätte mit regelmäßigen Tanz- und/oder Musikveranstaltungen konzessioniert sind.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
In bestimmten Fällen kann die Stadt weitere Unterlagen anfordern, um die Veranstaltung angemessen beurteilen zu können.
Das entsprechende Anzeigeformular finden Sie auf unserer Internetseite unter: Formulare der Stadt Tangermünde Stadt Tangermünde
Wir bitten alle Veranstalter, diese gesetzliche Vorgabe einzuhalten. Nur so können wir gemeinsam für sichere, gut organisierte und gelungene Veranstaltungen in unserer Stadt sorgen.