1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Tangermünde mit den Ortschaften Bölsdorf, Buch, Grobleben, Hämerten, Langensalzwedel, Miltern und Storkau (Elbe) mit Begründung einschließlich Umweltbericht
hier: Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch
Der Stadtrat der Stadt Tangermünde hat auf seiner Sitzung am 29.05.2024 die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Tangermünde mit den Ortschaften Bölsdorf, Buch, Grobleben, Hämerten, Langensalzwedel, Miltern und Storkau (Elbe) beschlossen und die Begründung mit Umweltbericht gebilligt.
Folgende Bereiche des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Tangermünde mit den Ortschaften Bölsdorf, Buch, Grobleben, Hämerten, Langensalzwedel, Miltern und Storkau (Elbe) wurden mit dem 1. Änderungsverfahren geändert:
| - | Änderungsbereich 1 - Flächen im Bereich der Kernstadt Tangermünde umfassend die bisher dargestellten Bahnflächen nördlich des Bahnhofes Tangermünde bis zum Industriepark, die ehemalige Marmeladenfabrik an der Tannenstraße und westlich sowie südlich angrenzende Bereiche, Flächen an der Bahnhofstraße, eines Discountmarktes und gemischte Bauflächen an der Straße In den Töpferstiegen, die durch die entwidmete Bahnstrecke verbunden werden |
| - | Änderungsbereich 2 - Wohnbaufläche westlich der Stendaler Straße südlich angrenzend an den Gewerbepark |
| - | Änderungsbereich 3 - gemischte Baufläche zur Erweiterung des Seniorenwohnparks und Seniorenpflegeheimes Jägerstraße |
| - | Änderungsbereich 4 - Wohnbaufläche südlich der Heerener Straße westlich der Thomas-Müntzer-Straße |
| - | Änderungsbereich 5 - Wohnbaufläche zur Erweiterung des Baugebietes Das Lorenzsche Feld / Lüderitzer Straße nach Osten |
| - | Änderungsbereich 6 - Ergänzung bestehender Wohnbauflächen südlich der Lüderitzer Straße |
| - | Änderungsbereich 7 - Ergänzung einer bestehenden gemischten Baufläche an der Carlbauer Straße östlich der Arneburger Straße |
| - | Änderungsbereich 8 - Ergänzung einer gemischten Baufläche im Norden der bebauten Ortslage Hämerten an der Straße Weingarten |
| - | Änderungsbereich 9 - Ergänzung einer gemischten Baufläche im Zusammenhang der bebauten Ortslage Miltern am Siedlungsweg - Feuerwehrstandort |
| - | Änderungsbereich 10 - Wohnbaufläche Langensalzwedel am südlichen Ortsrand an der Salzstraße |
| - | Änderungsbereich 11 - Erweiterung Gewerbepark Stendaler Straße nach Norden |
| - | Änderungsbereich 11a - Industriepark Tangermünde, östlich der Arneburger Straße auf Flächen, die im Rahmen der Neuabgrenzung des Überschwemmungsgebietes der Elbe aus dem Überschwemmungsgebiet ausgegliedert wurden |
| - | Änderungsbereich 12 - Erweiterung der Marina Tangermünde am Klosterberg |
| - | Änderungsbereich 13 - geplanter Caravanstellplatz Tangermünde südöstlich der Straße Carlbau |
| - | Änderungsbereich 14 (Ergänzungsbereich) - Ergänzung Sonderbaufläche Einzelhandel für den Hansepark Tangermünde |
| - | Änderungsbereich 15 - Sonderbaufläche Einzelhandel für den Discountmarkt östlich der Arneburger Straße |
| - | Änderungsbereich 16 - Sonderbaufläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen südlich der landwirtschaftlichen Betriebsstätte im Osten und im Nordosten von Langensalzwedel |
| - | Änderungsbereich 17 - Sonderbaufläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen südlich der landwirtschaftlichen Betriebsstätte zwischen Tangermünde und Grobleben nördlich der L 30 |
| - | Änderungsbereich 18 - Sonderbaufläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen südlich der landwirtschaftlichen Betriebsstätte im Westen von Buch |
| - | Änderungsbereich 19 - Sonderbaufläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf der ehemaligen Deponie für Kraftwerksasche östlich der Arneburger Straße |
| - | Änderungsbereich 20 - Sonderbaufläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf der ehemaligen Deponie an der Weinbergstraße im Industriepark Tangermünde |
| - | Änderungsbereich 21 - Sonderbaufläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf der ehemaligen Deponie an der Kläranlage Tangermünde |
| - | Änderungsbereich 22 - Sonderbaufläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf der ehemaligen Deponie südwestlich von Miltern |
| - | Änderungsbereich 23 - Sonderbaufläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf der ehemaligen Deponie am Südwestrand von Billberge |
| - | Änderungsbereiche 24 - Sonderbaufläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im 200 Meter Abstandsbereich entlang der Schnellfahrstrecke Hannover - Berlin und der Stammstrecke Stendal - Berlin nördlich von Hämerten und im Norden der Gemarkung Langensalzwedel |
| - | Änderungsbereich 25 - Sonderbaufläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im 500 Meter Abstandsbereich nördlich der Schnellfahrstrecke Hannover - Berlin auf Grenzertragsböden nördlich von Hämerten |
| - | Änderungsbereiche 26 - Sonderbaufläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang der Bahnstrecke Stendal - Tangermünde nordwestlich von Miltern |
| - | Änderungsbereich 27 - Sonderbauflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Süden der Gemarkung Buch auf Grenzertragsböden ca. 1 km östlich von Weißewarte |
| - | Änderungsbereich 28 - Sonderbaufläche für eine Biogasanlage an der Tierhaltungsanlage Buch westlich der Ortslage |
| - | Änderungsbereich 29 - nachrichtliche Übernahme der Sonderbauflächen für Windenergie nördlich von Billberge |
| - | Änderungsbereiche 30 (nur Darstellung als Symbol) - Darstellung vorhandener Kindertagesstätten Tangermünde Richard-Wagner-Straße, Hämerten Am Meilenstein, Buch Chausseestraße und der geplanten Kindertagesstätte Tangermünde an der Stendaler Straße, Darstellung vorhandener sozialer Einrichtungen Seniorenwohnpark Jägerstraße und geplanter sozialer Einrichtungen Seniorenwohnheim an der Heerener Straße, Entfall der Darstellung inzwischen aufgegebener Gemeinbedarfseinrichtungen in Billberge und des öffentlichen Verwaltungsstandortes an der Notpforte, Darstellung des Entsorgungsstandortes Abfallwirtschaftshof Langensalzwedeler Weg |
| - | Änderungsbereich 31 - Erweiterung des Wasserwerkes Tangermünde |
| - | Änderungsbereich 32 - Darstellung von Sonderbauflächen für eine gewerbliche Tierhaltung und eine Biogasanlage für den Standort der bisherigen landwirtschaftlichen Tierhaltung Langensalzwedel |
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Tangermünde mit den Ortschaften Bölsdorf, Buch, Grobleben, Hämerten, Langensalzwedel, Miltern und Storkau (Elbe) wurde gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch dem Landkreis Stendal zur Genehmigung vorgelegt.
Mit Schreiben vom 05.07.2024, AZ.: 63/550/2023-02690 hat der Landkreis Stendal die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Tangermünde mit den Ortschaften Bölsdorf, Buch, Grobleben, Hämerten, Langensalzwedel, Miltern und Storkau (Elbe) gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch bekanntgemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Tangermünde mit den Ortschaften Bölsdorf, Buch, Grobleben, Hämerten, Langensalzwedel, Miltern und Storkau (Elbe) wirksam.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Tangermünde mit den Ortschaften Bölsdorf, Buch, Grobleben, Hämerten, Langensalzwedel, Miltern und Storkau (Elbe) mit Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden
gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch in der Stadt Tangermünde, Lange Straße 61, Zimmer 24, in 39590 Tangermünde während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.
Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften (§ 215 Abs. 1 Baugesetzbuch)
Unbeachtlich werden
| 1. | eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| 3. | nach § 214 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Tangermünde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hinweis nach § 18 Absatz 3 Satz 3 der Hauptsatzung der Stadt Tangermünde
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich zur Bekanntmachung im Amts- und Informationsblatt der Stadt Tangermünde am 12.09.2024 in das Internet unter der Internetadresse der Stadt Tangermünde unter www.tangermuende.de - Punkt Politik & Verwaltung – Bekanntmachungen und Veröffentlichungen/Sonstige Öffentliche Bekanntmachungen eingestellt.
Tangermünde, den 06.08.2024
Schilm
Bürgermeister