Der Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchspiels Miltern hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz – FriedhG) vom 20. November 2020 (ABI. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung am 10.06.2025 die folgende Satzung beschlossen:
Für den Friedhof in Hämerten gelten folgende Ruhefristen:
1. für Erdbestattungen 25 Jahre,
2. für Urnenbestattungen 20 Jahre.
| (1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem Friedhofsträger vorbehalten. | |||
| (2) Tarife: | |||
| 1. |
| Grabberechtigungsgebühren | Euro |
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| Erwerb des Nutzungsrechts entsprechend der Zuordnung im Gesamtplan: |
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| 1.1 |
| Erdwahlgrabstätte, je Grabstelle (1 Sarg und bis zu 2 Urnen) | 200,00 € |
| 1.2 |
| Urnenwahlgrabstätte, je Grabstelle (1 Urne) | 100,00 € |
| 1.3 |
| Urnenreihengrabstätten (1 Urne) |
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| 1.3.1 | Friedhofsgepflegte Urnenreihengrabstätte zur unterirdischen Bestattung von Urnen (einschließlich Instandsetzung und Pflege durch den Friedhofsträger) | 670,00 € |
| 1.4 |
| Sonderregelung Ist bei Bestattungen auf einer Erd- oder Urnenwahlgrabstätte, an der bereits ein Nutzungsrecht besteht, zur Einhaltung der Ruhefrist die Verlängerung des Nutzungsrechtes erforderlich, wird für die Verlängerungszeiträume, die ganze abgeschlossene Jahre umfassen, die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1 in Höhe von 8,00 € und 1.2 in Höhe von 5,00 € erhoben. |
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| 2. |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr(je Jahr und je Grabstelle) | 21,50 € |
| 3. |
| Leistungen bei TrauerfeiernBenutzung der Kirche für Nichtmitglieder christlicher Kirchen bei weltlichen Trauerfeiern | 100,00 € |
| 4. |
| Verwaltungsgebühr im Bestattungsfalle | 15,00 € |
Für nicht in dieser Gebührenordnung aufgeführte Leistungen gewerblicher Art (z.B. Gießen, Sauberhalten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt nach einer besonderen Entgeltordnung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.
Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt außer Kraft die Friedhofsgebührenordnung vom 23.04.1996, zuletzt geändert am 24.05.2018. Maßgebend ist der Tag der Zusage der Leistung.
D.S.
Tangermünde, den 10.06.2025 — gez. Otto-Fabian Voigtländer (Pfarrer)
Kreiskirchenamt
D. S.
Stendal, den 05.08.2025 — gez. Dorothee Westphal (Amtsleiterin)
Die vom Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchspiels Miltern am 10.06.2025 beschlossene Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof in Hämerten wurde dem Kreiskirchenamt Stendal als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 05.08.2025 vorstehend genannter Ordnung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt.
Die vorstehend benannte Friedhofsgebührensatzung der Kirchengemeinde Hämerten wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.
D. S.
Stendal, den 05.08.2025 — gez. Dorothee Westphal (Amtsleiterin)