Die letzten Schneereste tauen langsam aber stetig. Doch finden sich unter der ehemals weißen Pracht oft unliebsame Überraschungen. Zahlreiche verärgerte Einwohnerinnen und Einwohner der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf beschweren sich regelmäßig über die Hinterlassenschaften von Hunden.
Deshalb weist das Ordnungsamtsamt mit Nachdruck darauf hin, dass Hundehalterinnen und -halter unverzüglich verpflichtet sind, den Hundekot ihrer Tiere zu beseitigen. Diese Reinigungspflicht geht der des Anliegers vor. Wird die durch den Hund verursachte Verunreinigung nicht unverzüglich beseitigt, droht ein erstes Verwarnungsgeld in Höhe von 40 Euro.
In der Stadt Bad Bevensen und dem Klosterflecken Ebstorf stehen Hundebesitzern zu diesem Zweck Hundekotbeutelspender zur Verfügung. Wer genau wissen will, welche Verpflichtungen mit dem Halten eines Hundes einhergehen, der findet diese in der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf.
Dort ist auch der Schutz der Verkehrsfläche, die Lärmbekämpfung und die richtige Anbringung von Hausnummern verankert. Wer genau wissen will, wie mit den kürzlich verschwundenen Schneemassen umzugehen ist, der muss einen Blick in die Straßenreinigungsverordnung oder die Straßenreinigungssatzung werfen. Paragraph 3 der Verordnung beinhaltet detailliert den Umgang mit Schnee und Eis. Zu finden sind die kompletten Satzungen auf der Homepage der Samtgemeinde unter dem „Reiter „Verwaltung und Politik“, „Satzung und Verordnungen“.
Information der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, J. Nolting