Wer im vergangenen Jahr sein Haus verkauft hat und sich wundert, weshalb vielleicht trotzdem noch in diesem Jahr die Grundsteuer abgebucht wird, dem sei gesagt, dass das Landesamt für Steuern Niedersachsen das Problem erkannt hat und dabei ist, den Fehler zu beheben.
Bei einem Eigentümerwechsel bleibt der bisherige Eigentümer bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres steuerpflichtig. Der Übergang der Steuerschuld auf den neuen Eigentümer erfolgt eigentlich zum 1. Januar des Folgejahres. „Die Bereitstellung von bestimmten Programmen für die Grundstücksbewertung hat sich verzögert“, schildert die Sachgebietsleiterin für Steuern und Abgaben Christin Heiseke-Kiefer aus der Kämmerei der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf.
Daraus könnte wiederum eine verspätete Bereitstellung der elektronischen Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes resultieren und es kann passieren, dass die Grundsteuer versehentlich noch abgebucht wird.
Zur Abwicklung der Eigentümerwechsel seitens der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, Abteilung Finanzen, arbeitet der Bereich Steuern und Abgaben (Steueramt) mit Hochdruck die digital bereitgestellten Messbescheide ab. Aufgrund der verspäteten Bereitstellung der Dateien konnte ein Arbeitsstau jedoch nicht vermieden werden. „Wir bitten um Verständnis“, sagt Heiseke-Kiefer und bittet auch darum, von weiteren Nachfragen abzusehen.
Sofern bereits ein Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes vorliegt, wird die Verarbeitung automatisch durch das Steueramt erfolgen. Sollte es dennoch zu Abbuchungen der Grundsteuerbeträge gekommen sein, werden diese selbstverständlich erstattet.
Information der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, J. Nolting