Immer wieder kommt es mal zu Problemen hinsichtlich der Reinigung der Geh- und Radwege sowie Gossen innerhalb geschlossener Ortschaften. Dies ist Aufgabe der Grundstückseigentümer und bezieht sich nicht nur auf die Winterzeit mit der Beseitigung von Schnee und Eis. Genaueres hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeiten ist im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung nachzulesen. Und diese wiederum ist im Internetauftritt zu finden.
Information des Klosterflecken Ebstorf