So sollte es nicht aussehen.
Aus gegebenem Anlass wird auf die Reinigung von Gehwegen hingewiesen. Grundlage dafür ist die Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf. Die Reinigungspflicht der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke an Gehwegen umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, Unrat und übermäßigen Bewuchs mit Wildkräutern.
Schmutz, Laub, Papier, Unrat und Wildkräuter dürfen nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in die Rinnsteine, Gossen, Gräben oder Einlaufschächte der Kanalisation gekehrt werden. Des Weiteren wird auf den Rückschnitt von Hecken und Sträuchern, die auf öffentliche Wege ragen, nach der Brut- und Setzzeit hingewiesen. Wer als Reinigungspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig handelt, kann in Form einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Verwaltung der Gemeinde Wriedel