Im Verwaltungsausschuss des Klosterfleckens war man sich einig: Bürgermeister Heiko Senking und seine beiden Stellvertreter Hans Peter Hauschild und Ulf Schmidt wurden beauftragt, umgehend Verhandlungen mit der Samtgemeinde aufzunehmen, da der Klosterflecken das Rathaus Ebstorf übernehmen möchte. Ziel ist es zunächst. einen diesbezüglichen Vertrag vorzubereiten. Am 21. August wurde Samtgemeindebürgermeister Martin Feller in Kenntnis gesetzt und um Terminfindung für Gespräche gebeten. Damit geht die Diskussion um das Ebstorfer Rathaus in eine weitere Runde.
Der Klosterflecken möchte das Rathaus in Ebstorf von der Samtgemeinde lastenfrei übernehmen „so wie es steht und liegt“, einschließlich des dazu gehörenden Grundstücks. Das Mobiliar des Ratssaals, des Bürgermeisterzimmers im 1. Stock und des Büros von Frau Senking sollte kostenneutral in den Besitz des Klosterfleckens übertragen werden. Die Übergabe des Rathauses und des Grundstücks wird zum 1. Januar des kommenden Jahres angestrebt. Und da bekanntlich ein größerer Sanierungsstau besteht, erwartet der Klosterflecken eine zusätzliche Zahlung von einer Million Euro. Nun ist die Samtgemeinde am Zug, sich mit diesem Antrag zu befassen.
Beschlüsse zum Thema Rathaus gab es schon häufiger, die auch auf der Seite der Samtgemeinde nicht umgesetzt wurden. Nun bestehe die Perspektive, so im Antrag formuliert, „dass die Samtgemeinde das Rathaus räumt, keine Sanierung vornimmt und somit entweder mittelfristig eine Bauruine im Ortskern Ebstorf entsteht oder durch Abriss ein Bauloch unseren Ortskern belastet“. Ideen zum Verkauf an eventuelle Investoren hätten schon vor Jahren nicht zum Erfolg geführt, könnten aber eine Option für die Zukunft bleiben.
„Der Rat des Klosterfleckens Ebstorf möchte die weiteren Entscheidungen zur Zukunft des Baukomplexes Rathaus / Kreissparkasse in Ebstorf diskutieren und fällen und auch im Hinblick auf die zukünftige Verkehrssituation der Rathauskreuzung bezüglich der benötigten Grundstücke entscheidungsfähig sein“, heißt es im Antrag.
Beim Zusammenschluss der Samtgemeinden Altes Amt Ebstorf und Bevensen zur Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf wurde der Erhalt des Rathauses Ebstorf und des Ämterzentrums in Bad Bevensen als zentrale Standorte für die Leistungserbringung von Samtgemeindedienstleistungen vereinbart für die Dauer von mindestens 15 Jahren – diese wären am 31. Oktober 2026 abgelaufen.
Text: Ströbele