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Das Alte Amt
Ausgabe 6/2025
Infos & Aktuelles
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Der Herbst ist da – er bringt uns Wind und schüttelt die Blätter von den Bäumen ab. Aus Sicherheitsgründen und um zu vermeiden, dass beispielsweise Seniorinnen und Senioren mit Rollatoren oder Menschen mit Kinderwagen Slalom über den Gehweg laufen müssen, gilt es, Äste und Zweige von Bäumen und Sträuchern bis zu einer Höhe von 2,50 Metern zu entfernen. Über Fahrbahnen und Parkspuren müssen die Pflanzen sogar bis zu einer Höhe von 4,50 Metern beseitigt werden. An Eckgrundstücken muss der Bewuchs auf 80 Zentimeter zurückgeschnitten werden, um ein Sichtfenster zu gewähren.

„Wir appellieren an alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, sich an die Vorgaben zu halten“, sagt Samtgemeindebürgermeister Martin Feller. Bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht melden sich Beschäftigte des Ordnungsamtes und machen die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer auf den entsprechenden Verstoß aufmerksam.

Mit Blick gen Herbst wird auch darauf hingewiesen, dass das Laub nicht einfach auf die Straße oder in die Gosse gekehrt werden darf. Die Kehrmaschine für die Straßenreinigung wird durch die anfallenden Blätter schlicht und einfach überlastet. Zudem ist diese Art der Laubbeseitigung auch laut Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde untersagt.

Ein weiteres Ärgernis, das regelmäßig auftritt: die Beseitigung der Hinterlassenschaften von Hunden. Hundehalterinnen und -halter oder die mit der Aufsicht beauftrage Person sind unverzüglich verpflichtet, den Hundekot ihrer Tiere zu beseitigen. Diese Reinigungspflicht geht der des Anliegers vor. Wird die durch den Hund verursachte Verunreinigung nicht unverzüglich beseitigt, droht ein erstes Verwarnungsgeld in Höhe von 40 Euro. In der Stadt Bad Bevensen und dem Klosterflecken Ebstorf stehen Hundebesitzern Hundekotbeutelspender zur Verfügung. Zudem dürfen Hunde in der Fußgängerzone, öffentlichen Anlagen und Veranstaltungen nicht ohne Leine laufen. Auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und Schulhöfen herrscht ein generelles Hundeverbot.

Information der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, J. Nolting