Titel Logo
Bergener Rundschau
Ausgabe 1/2026
Landkreis Infos
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Landkreis Infos

Sicherheitsleistung von 55.600 Euro gefordert

Celle (lkc.) Der Landkreis beabsichtigt, dem Wildpark Müden eine Zoogenehmigung unter Auflagen zu erteilen. Grundlage dieser Entscheidung sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die besagen, dass der Wildpark eine Genehmigung benötigt.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens soll dem Betreiber des Wildparks u.a. die Auflage erteilt werden, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 55.600 Euro zu hinterlegen. Dies muss ausdrücklich nicht in bar geschehen, wie vielfach behauptet wurde. Es reicht die Eintragung einer Grundschuld oder eine Bankbürgschaft aus. Sie dient – vergleichbar mit einer Kaution – der finanziellen Absicherung für den Fall, dass der Betreiber nicht mehr in der Lage ist, den Zoo zu unterhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass der Steuerzahler nicht durch dadurch entstehende Kosten belastet wird. Eine entsprechende offizielle Anhörung des Wildpark-Betreibers Müden wurde formal eingeleitet.

Der Landkreis hat die zahlreichen Äußerungen des Wildparkbetreibers zur Kenntnis genommen. Das ändert aber nichts daran, dass eine Entscheidung auf Basis des geltenden Rechts getroffen werden muss. Die jetzige Entscheidung des Landkreises erfolgte nach sorgfältiger Prüfung aller relevanten Fakten. Dem Betreiber steht es frei, nach Erteilung der Zoogenehmigung gegen die Auflagen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Rechtsmittel einzulegen.

Mit der geplanten Erteilung der Zoogenehmigung wird Rechtssicherheit geschaffen und zugleich ein geordneter Betrieb des Wildparks gewährleistet.