Celle (lkc). Der Kreisausschuss des Landkreises Celle hat die Verwaltung beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren einzuleiten, um den Betrieb des Kreisaltenpflegeheims Winsen (Aller) an einen externen Träger zu übertragen. Voraussetzung für eine solche Übernahme ist, dass ein zukünftiger Betreiber allen Bewohnerinnen und Bewohnern ihren bisherigen Heimplatz garantiert und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisaltenpflegeheims unter Wahrung der bestehenden Besitzstände übernommen werden. Die Immobilie selber steht dabei nicht zum Verkauf.
Das Kreisaltenpflegeheim Winsen (Aller) wird seit 1965 betrieben, seit 1997 als selbstständig wirtschaftende Einrichtung. Seit geraumer Zeit erwirtschaftet das Kreisaltenpflegeheim Winsen/A. allerdings erhebliche Defizite. Die daraus resultierenden Fehlbeträge musste der Landkreis bisher aus seinem Haushalt ausgleichen. Auch in den kommenden Jahren ist mit hohen Defiziten zu rechnen.
Trotz intensiver Bemühungen – darunter kontinuierlicher Vergütungserhöhungen seitens der Kostenträger und dem Abbau von Zeitarbeit – gelang es nicht, ein kostendeckendes Ergebnis zu erzielen. Ein externer Geschäftsführer und Gutachter bestätigte, dass der Landkreis das Heim unter dem ihm vorgegebenen Rahmenbedingungen dauerhaft nicht wirtschaftlich führen könne.
Die Begutachtungen und Gespräche ergaben, dass ein externer Betreiber aufgrund vorhandener Strukturen, unter Nutzung von Synergieeffekten und spezieller Expertise voraussichtlich besser in der Lage wäre, weiterhin die pflegerische, qualitativ hochwertige Versorgung in Winsen (Aller) sowie im gesamten Kreisgebiet nachhaltig sicherzustellen. Das nun eingeleitete Interessenbekundungsverfahren gewährleistet Transparenz, Rechtssicherheit und eine wirtschaftlich fundierte Entscheidungsgrundlage für den Landkreis Celle.
Ein zentraler Schwerpunkt des Verfahrens ist die Verpflichtung potenzieller Interessenten, sowohl alle Heimplätze zu erhalten als auch das gesamte Personal zu übernehmen. Damit ist sichergestellt, dass keine Nachteile entstehen und die Interessen dieser Gruppen langfristig gewahrt bleiben. Eine Übertragung des Betriebs steht unter dem Vorbehalt eines abschließenden Beschlusses des Kreistages des Landkreises Celle. Bis dahin schafft das Interessenbekundungsverfahren die Grundlage für eine verantwortungsvolle und wirtschaftlich tragfähige Entscheidung über die Zukunft des Kreisaltenpflegeheims Winsen (Aller).
Noch Ende dieser Woche wird die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots unter www.service.bund.de veröffentlicht werden.