Dieser Notfallfonds des Landes Niedersachsen gilt NICHT für Schäden an Gebäuden, sondern nur für Hausrat
Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist heute die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.
Die Anträge können jetzt bis zum 22. März 2024 beim Landkreis Celle gestellt werden. Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen.
WICHTIG:
Anträge im Stadtgebiet NUR an die Stadt Celle (hochwasserhilfe@celle.de)
Anträge an den Landkreis möglichst NUR per Email an hochwasserhilfe@lkcelle.de
Online-Anträge sind ohne Unterschrift gültig
Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen NICHT geleistet werden. Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen.
Fragen bitte möglichst per Email. Telefonische Auskunft zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung unter 05141/916-2636.
Wer genau antragsberechtigt ist und wie hoch die Soforthilfen maximal sein können, können Sie hier oder in den FAQ der Landesregierung noch einmal nachlesen: https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html (siehe unter FAQ)