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Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Landkreis Göttingen

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Gleichen für das Haushaltsjahr 2024

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1

der ordentlichen Erträge auf

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

2.

im Finanzhaushalt

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

festgesetzt.

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

-

der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

-

der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 5.392.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 23.051.200 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 2.759.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

1.1

für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

§ 6

  1. Der kalkulatorische Zinssatz für das Haushaltsjahr 2024 wird auf 1,22 % festgesetzt.

  2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen sind als unerheblich im Sinne von § 117 Abs. 1 NKomVG anzusehen, wenn sie im Haushaltsjahr 15.000 € je Produktkonto nicht überschreiten.

    Unbeschadet der vorstehenden Regelung gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen von mehr als 15.000 Euro als unerheblich, wenn

    a) sie durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen innerhalb des Produktes gedeckt sind.

    b) sie auf gesetzlicher oder tarifvertraglicher Grundlage beruhen.

    c) sie im laufenden Haushaltsjahr zahlungsunwirksam sind.

  3. Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden gemäß § 4 Abs. 6 KomHKVO ab einer Wertgrenze in Höhe von 1.000 € einzeln im Haushaltsplan dargestellt.

  4. Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 KomHKVO (Pflicht zur Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen) wird festgelegt

    - bei Beschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen auf

    30.000 €

    - bei Beschaffung von unbeweglichen Vermögensgegenständen

    auf 100.000 €.

Gleichen, 06.03.2024
(LS)
gez. Otter
Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

2.1

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

2.2

Die nach § 119 Abs. 4 und nach § 120 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Göttingen am 06.05.2024 unter dem Aktenzeichen 20.1 erteilt worden.

2.3

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 S. 3 NKomVG vom 13.05. bis zum 22.05.2024 bei der Gemeinde Gleichen, Waldstr. 7, 37130 Gleichen, montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Alternativ kann der Haushaltsplan im Internet unter www.gleichen.de unter der Rubrik Verwaltung / Haushalt eingesehen werden.

Gleichen, 07.05.2024
(LS)
gez. Otter
Bürgermeister

Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt für den Landkreis Göttingen vom 10.05.2024, Nr. 20