Der Landkreis Göttingen beabsichtigt die Entlassung und Hinzuziehung von Gebieten zum Landschaftsschutzgebiet „Leinebergland“ durch die Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Leinebergland“.
Gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (Nds. GVBl. S. 289) geändert worden ist, ist der Entwurf
vom 11.06.2025 bis 13.07.2025
bei der Gemeinde Gleichen, Zimmer 212 während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf können von jedermann während der Auslegungszeit bei der Gemeinde Gleichen, Reinhausen, Waldstraße 7, 37130 Gleichen, Zimmer 212 und beim Landkreis Göttingen (Untere Naturschutzbehörde), Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen, Zimmer 416 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.