In der Wahlbekanntmachung der Gemeinde Gleichen vom 04.05.2026 zur Kommunalwahl am 13. September 2026 wurde die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf
Montag, den 20. Juli 2026, 18.00 Uhr
festgesetzt.
Aufgrund einer Änderung des § 45 d des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) mit Beschluss des Niedersächsischen Landtages vom 28.04.2026 (verkündet im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 6. Mai 2026, 80. Jahrgang, Nummer 30) endet die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für Direktwahlen nunmehr bereits am
Montag, den 06. Juli 2026, 18.00 Uhr (§ 45 d Abs. 6 NKWG).
Wahlvorschläge müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich im Original und vollständig einschließlich aller erforderlichen Anlagen im Rathaus der Gemeinde Gleichen, Walstraße 7, 37130 Gleichen-Reinhausen, Zimmer 316 eingegangen sein.
Im Übrigen bleibt die Wahlbekanntmachung vom 04.05.2026 unverändert.