Die Rasenmäh-Saison hat begonnen, bitte achten Sie darauf, dass keine Blumenvasen,- schalen oder sonstiger Grabschmuck auf die Rasengräber gelegt werden, da diese die Mäharbeiten behindern.
In § 20 Grabstätten als Rasengräber der Friedhofssatzung der Gemeinde Gleichen in der Fassung des 4. Nachtrages vom 20.12.2022 heißt es:
Rasengräber sind als Rasenfläche angelegte Grabstätten. Die Anlage und Pflege der Grabstätten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Ein Recht auf individuelle Grabgestaltung besteht nicht.