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Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 13/2026
Mitteilungen aus der Verwaltung
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Mitteilungen aus der Verwaltung

Die Rasenmäh-Saison hat begonnen, bitte achten Sie darauf, dass keine Blumenvasen,- schalen oder sonstiger Grabschmuck auf die Rasengräber gelegt werden, da diese die Mäharbeiten behindern.

In § 20 Grabstätten als Rasengräber der Friedhofssatzung der Gemeinde Gleichen in der Fassung des 4. Nachtrages vom 20.12.2022 heißt es:

  1. Rasengräber sind als Rasenfläche angelegte Grabstätten. Die Anlage und Pflege der Grabstätten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Ein Recht auf individuelle Grabgestaltung besteht nicht.