Aufgrund des § 12 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gleichen in seiner Sitzung am 19.06.2024 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
§ 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Satzungen, Verordnungen sowie öffentliche Bekanntmachungen werden, soweit keine spezialgesetzliche Regelung zu beachten ist, im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen unter der Internetadresse https://www.landkreisgoettingen.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/amtsblatt verkündet bzw. bekannt gemacht. Sie treten mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft, sofern dafür kein anderer Zeitpunkt bestimmt wird.
Artikel II
Die Satzung tritt am 01.07.2024 in Kraft.
Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt für den Landkreis Göttingen vom 27.06.2024 Nr. 28, S. 653