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Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof Benniehausen in vereinfachter Form

Gemäß § 4 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe vom 13. November 1973 (Kirchl. Amtsblatt 1974 S. 1) hat der Kirchenvorstand der ev.-luth. Apostel-Kirchengemeinde in Gleichen für den Friedhof Benniehausen, Flurstück 185/75, Flur 3, Gemarkung Benniehausen, in Größe von 0,17.98 ha am 16. Mai 2024 die Friedhofsgebührenordnung beschlossen.

Diese Ordnung wurde vom Kirchenkreisvorstand des ev.-luth. Kirchenkreises Göttingen-Münden am 22.05.2024 kirchenaufsichtlich genehmigt.

Der volle Wortlaut der Friedhofsgebührenordnung kann dem Amtsblatt Nr. 23/2024 des Landkreises Göttingen vom 30.05.2024 entnommen werden.

Ebenso liegen die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebühren-ordnung

im Ev.-luth. Pfarramt Gelliehausen,

Kielstraße 4, 37130 Gleichen, OT Gelliehausen

zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros aus.

Die Friedhofsgebührenordnung tritt am 31.05.2024 in Kraft.

Der Kirchenvorstand der

Ev.-luth. Apostel-Kirchengemeinde in Gleichen

i. A. gez. Grabbe

stellv. Amtsleiter

Ev.-luth. Kirchenamt Göttingen-Münden