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Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Gemäß § 4 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe vom 13. November 1973 (Kirchl. Amtsblatt 1974 S. 1) hat der Kirchenvorstand der ev.- luth. Apostel-Kirchengemeinde in Gleichen für den Friedhof Gelliehausen, Flurstücke 107/63 und 208/64, Flur 3 und 8, Gemarkung Gelliehausen, in Größe von 0,36.26 ha am 16. Mai 2024 die Friedhofsgebührenordnung beschlossen.

Die Ordnung wurde vom Kirchenkreisvorstand des ev.- luth. Kirchenkreises Göttingen-Münden am 22.05.2024 kirchenaufsichtlich genehmigt.

Der volle Wortlaut der Friedhofsgebührenordnung kann dem Amtsblatt Nr. 23/2024 des Landkreises Göttingen vom 30.05.2024 entnommen werden.

Ebenso liegt die Friedhofsgebührenordnung im Ev.-luth. Pfarramt Gelliehausen, Kielstraße 4, 37130 Gleichen, OT Gelliehausen zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros aus.

Die Friedhofsgebührenordnung tritt am 31.05.2024 in Kraft.

Der Kirchenvorstand der
Ev.-luth. Apostel-Kirchengemeinde in Gleichen
i. A. gez. Grabbe
stellv. Amtsleiter
Ev.-luth. Kirchenamt Göttingen-Münden