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Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof Wöllmarshausen in vereinfachter Form

Gemäß § 4 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe vom 13. November 1973 (Kirchl. Amtsblatt 1974 S. 1) hat der Kirchenvorstand der ev.-luth. Apostel-Kirchengemeinde in Gleichen für den Friedhof Wöllmarshausen, Flurstück 11/2, Flur 3, Gemarkung Wöllmarshausen, in Größe von 0,28.30 ha am 16. Mai 2024 die Friedhofsgebührenordnung beschlossen.

Die Ordnung wurde vom Kirchenkreisvorstand des Ev.-luth. Kirchenkreises Göttingen-Münden am 22.05.2024 kirchenaufsichtlich genehmigt.

Der volle Wortlaut der Friedhofsgebührenordnung kann dem Amtsblatt Nr. 23/2024 des Landkreises Göttingen vom 30.05.2024 entnommen werden.

Ebenso liegt die Friedhofsgebührenordnung

im Ev.-luth. Pfarramt Gelliehausen,

Kielstraße 4, 37130 Gleichen, OT Gelliehausen,

zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros aus.

Die Friedhofsgebührenordnung tritt am 31.05.2024 in Kraft.

Der Kirchenvorstand der

Ev.-luth. Apostel-Kirchengemeinde in Gleichen

i. A. gez. Grabbe

stellv. Amtsleiter

Ev.-luth. Kirchenamt Göttingen-Münden