Der Rat der Gemeinde Gleichen hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG den Jahresabschluss der Gemeinde Gleichen für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen und dem Bürgermeister die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Die Beschlüsse sind nach § 129 Abs. 2 NKomVG der Kommunalaufsichtsbehörde mitgeteilt worden und werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss (ohne die Forderungsübersicht) für das Jahr 2021 liegt in der Zeit vom
bei der Gemeinde Gleichen, Waldstr. 7, 37130 Gleichen, Zimmer 313, montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt für den Landkreis Göttingen vom 11.07.2024, Nr. 30, S. 795