Gemeinde Gleichen — Gleichen, 08.07.2024
Die vom Rat der Gemeinde Gleichen in seiner Sitzung am 06.03.2024 beschlossene 33. Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ist mit Verfügung des Landkreises Göttingen vom 27.05.2024 (Az.: 60 81 20-7 / 33. Änd.) gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt worden.
Der Geltungsbereich der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus der nachstehenden Planzeichnung ersichtlich.
Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gleichen, einschließlich der Begründung, liegen vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Gleichen, Reinhausen, Waldstraße 7, 37130 Gleichen, Zimmer 118 während der Geschäftszeiten zu jedermanns Einsicht bereit. Auf Verlangen wird Auskunft über den Inhalt gegeben.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gleichen gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) wirksam.
Gem. § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt des Landkreises Göttingen vom 18.07.2024, Nr. 31, S. 806