Liebe Gleichener Bürgerinnen und Bürger,
in unseren Ortschaften in der Gemeinde Gleichen werden durch die Eigentümer und Anwohner viele Straßenränder, Bürgersteige, Gossen und öffentliche Grünflächen gereinigt und gepflegt. Hierfür möchte ich Ihnen auch im Namen des Rates der Gemeinde Gleichen herzlich danken.
Leider werden die gepflegten Bereiche zunehmend weniger, was zu einem unschönen Ortsbild in unseren Ortschaften führt. Zu meinem Bedauern muss ich jetzt darauf hinweisen, dass es in unserer Gemeinde eine gültige Straßenreinigungssatzung und eine Straßenreinigungsverordnung gibt. Diese Vorschriften verpflichten ausnahmslos alle Eigentümer, die öffentlichen Verkehrsflächen zu reinigen und zu pflegen.
Zu den zu pflegenden öffentlichen Verkehrsflächen gehören:
Die Verpflichtung zur Reinigung und Pflege bezieht sich insbesondere auf:
Zusätzlich obliegt es den Grundstückseigentümern Gefahren und Beeinträchtigungen auf Straßen, Geh- und Radwegen zu beseitigen und Schilder, Verkehrszeichen, Beleuchtungseinrichtungen und Hydranten freizuhalten.
Insbesondere gehört es hierbei zu den Pflichten der Grundstückseigentümer:
| Fragen bitte an Telefon: 05592/501 – 31 / 33 oder per Mail: ordnungsamt@gleichen.de. |
Ich bitte Sie herzlich darum, auch zukünftig Ihrer Verpflichtung nachzukommen. Bitte unterstützen Sie auch Ihre Nachbarn, wenn diese Ihre Verpflichtung nicht selber erledigen können und keine anderweitige Unterstützung haben.