Liga GmbH Mitarbeiter Martos Sanz
Gemäß § 37 des Mess- und Eichgesetzes vom 25.07.2013 in Verbindung mit der Mess- und Eichverordnung vom 11.12.2014, jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, müssen Kaltwasserzähler geeicht oder von staatlich anerkannten Prüfstellen beglaubigt sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer der Eichung oder Beglaubigung bei Kaltwasserzählern beträgt sechs Jahre.
In den Ortschaften Beienrode, Benniehausen und Kerstlingerode sind daher die vorhandenen Wasserzähler – Hauptzähler, Zweitzähler und Zwischenzähler für die Kanalisation – gegen neue, geeichte Zähler auszutauschen.
In den Ortschaften Bremke, Etzenborn und Groß Lengden sind diejenigen Wasserzähler betroffen, die im vergangenen Jahr aus technischen Gründen nicht getauscht werden konnten.
Dazu ist es erforderlich, dass alle Wasserzähler in den einzelnen Häusern zugänglich sind und der Austausch ohne Behinderung erfolgen kann.
Die Firma Liga GmbH, Hohe Börde, ist beauftragt, die notwendigen Arbeiten in der Zeit vom 13.08.2024 – 30.09.2024 auszuführen. Die Arbeiten werden durch den Mitarbeiter Martos Sanz erledigt.
In den nächsten Tagen erhalten die Grundstückseigentümer/innen Terminankündigungsschreiben von der Firma Liga mit Datum und Uhrzeit des Tausches.
Die Grundstückseigentümer werden gebeten, rechtzeitig die Arbeiten zu erledigen, die erforderlich sind, um die Wasserzähler ohne Behinderung gegen neue, geeichte Zähler austauschen zu können. Nach der DIN-Vorschrift 1988 ist es erforderlich, dass vor dem Wasserzähler ein Absperrventil und dahinter ein Rückflussverhinderer oder KFR-Ventil eingebaut sind (s. Abbildung). Der ordnungsgemäße Einbau und die Funktionsfähigkeit werden von der Firma Liga im Zuge des Austausches überprüft.
Wünschenswert ist auch, dass zusätzlich zu diesen Ventilen ein Wasserzähleranschlussbügel mit einer Wandbefestigung vorhanden ist, so dass, der Wasserzähler gehalten wird und der Austausch ohne größere Schwierigkeiten vorgenommen werden kann.
Sollten in der Wasserversorgungsanlage (Hausanlage) die vorgeschriebenen Absperrventile nicht vorhanden sein, so müssen die notwendigen Installationsarbeiten spätestens mit dem Austausch des Wasserzählers bzw. der Patrone vorgenommen werden. Bei dem Einbau des Wasserzähleranschlussbügels ist drauf zu achten, dass dieser einen Wasserzähler Q3=4 für den waagegerechten Einbau aufnehmen kann.
Die Installationsfirma ist angewiesen worden, den Zähleraustausch nicht durchzuführen, wenn die vorgeschriebenen Absperrventile nicht vorhanden sind bzw. der Austausch der Zähler unverhältnismäßig große Aufwendungen verursacht. In diesem Fall sind die notwendigen Installationsarbeiten entsprechend der DIN-Vorschrift auszuführen, damit der von der Gemeinde Gleichen beauftragte Installateur anschließend – zu Lasten des Grundstückseigentümers – den Zähler wechseln kann.
Die DIN-Vorschriften können in der Gemeindeverwaltung Reinhausen, Zimmer 221, während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Weiterhin mache ich darauf aufmerksam, dass die Grundgebühr nach der Wasserabgabensatzung der Gemeinde Gleichen in der zurzeit geltenden Fassung erhoben wird, um den nach dem Mess- und Eichgesetz vorgeschriebenen Austausch der Wasserzähler bzw. Patronen zu finanzieren. Die Grundgebühr von 44,99€/netto pro Jahr wird nur noch für den Hauptzähler und den Zweitzähler für die Wasserversorgung berechnet.
Gemäß § 14 I Abs. 4 und 5 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Gemeinde Gleichen sind die Kosten für den Austausch der Zwischenzähler, der für die Messung des nicht in den Kanal eingeleiteten Wassers installiert ist, von den Grundstückseigentümern zu tragen. Hierüber wird eine gesonderte Gebührenrechnung zugestellt.