Im Hinblick auf die anstehenden Herbstferien weist das Einwohnermeldeamt daraufhin, dass es bei Ausstellung von Reisepässen derzeit längere Produktionszeiten von bis zu 12 Wochen gibt.
Der Herstellungszeitraum der Bundespersonalausweise beträgt 2 Wochen.
Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Personalausweises und/oder Reispasses!
Lt. § 1 des Gesetzes über Personalausweise ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. Bei Ablauf der Gültigkeit sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich ein neues Dokument ausstellen zu lassen.
Zur Beantragung sowie auch bei der Abholung eines neuen Personalausweises bzw. Reisepasses bringen Sie bitte Ihr bisheriges (evtl. bereits abgelaufenes) Dokument sowie ein biometrisches Passfoto mit.
Sollte noch kein Dokument bei der Gemeinde Gleichen ausgestellt worden sein, ist die Vorlage der Geburts- oder Heiratsurkunde notwendig.
Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr zur Ausstellung eines Personalausweises 22,80€ und für einen Reisepass 37,50€ bei einer Gültigkeit von jeweils 6 Jahren. Personen ab dem 24.Lebensjahr zahlen 37,00€ für den Personalausweis bzw. 70,00€ für den Reisepass bei einer Gültigkeit von jeweils 10 Jahren.
Bitte denken Sie rechtzeitig an die Beantragung der Dokumente.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Sander und Frau Döring im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gleichen unter der Telefonnr. 0 55 92/ 501-37 gern zur Verfügung.