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Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 2/2024
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Jahresveranlagung 2024

Die Gemeinde Gleichen versendet aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis Steuerbescheide nur noch dann, wenn sich Änderungen in den Abgabenberechnungsgrundlagen und des Abgabenbetrages gegenüber dem Vorjahr ergeben haben. Es erfolgt eine ortsübliche Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde Gleichen www.gleichen.de. Sie wird nachrichtlich in diesem Mitteilungsblatt bekannt gemacht (siehe Seite ).

Abgabenbescheide für die Grundsteuer und Niederschlags-wassergebühr (Grundabgabenbescheid) sowie für die Hundesteuer werden als Mehrjahresbescheide erlassen.

Diese Bescheide sind solange gültig, bis sich Änderungen an den Eigentumsverhältnissen oder den Berechnungsgrundlagen ergeben. In diesen Fällen ergeht ein neuer Bescheid, der dann wiederum bis zu einer weiteren Änderung gilt.

Es wird empfohlen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um keinen Fälligkeitsstichtag zu versäumen und keine zusätzlichen Kosten wie Mahngebühren entstehen zu lassen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Steuerabteilung, Frau Bruns, unter der Telefonnummer 05592/501-23 oder E-Mail: bruns.e@gleichen.de.