Aufgrund der §§ 6, 10 und 58 und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG),
§ 96 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Gleichen in seiner Sitzung am 20.12.2023 folgende Satzung beschlossen:
§ 2 - Gebührenmaßstab und Gebührensatz - erhält folgende Fassung:
(1) Die Benutzungsgebühr beträgt für die Fäkalschlammbeseitigung aus Kleinkläranlagen je abgefahrene Menge 140,00 € / m3•,
(2) Die Benutzungsgebühr beträgt für die Fäkalschlammbeseitigung aus abflusslosen Gruben je abgefahrene Menge 170,00 € / m3•
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt des Landkreises Göttingen, Nr. 64 vom 21.12.2023, Seite 1364
Bekanntmachung:
Amtsblatt des Landkreises Göttingen, Nr. 64 vom 21.12.2023, Seite 1364