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Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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7. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Gleichen über Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen)

Aufgrund der §§ 6, 10 und 58 und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG),

§ 96 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Gleichen in seiner Sitzung am 20.12.2023 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

§ 2 - Gebührenmaßstab und Gebührensatz - erhält folgende Fassung:

(1) Die Benutzungsgebühr beträgt für die Fäkalschlammbeseitigung aus Kleinkläranlagen je abgefahrene Menge 140,00 € / m3•,

(2) Die Benutzungsgebühr beträgt für die Fäkalschlammbeseitigung aus abflusslosen Gruben je abgefahrene Menge 170,00 € / m3•

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Gleichen, 20.12.2023
gez. Otter  —  (L. S.)
Bürgermeister

Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt des Landkreises Göttingen, Nr. 64 vom 21.12.2023, Seite 1364

Bekanntmachung:

Amtsblatt des Landkreises Göttingen, Nr. 64 vom 21.12.2023, Seite 1364