Titel Logo
Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

24. Nachtragzur Satzung über die Erhebung der Abgabenfür die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Gleichen(Abwasserbeseitigungsabgabensatzung)

Aufgrund der §§ 6, 10, 11, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der §§ 5, 6 und 8 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Gleichen in seiner Sitzung am 20.12.2023 folgende Satzung beschlossen:

Artikel I

§ 15 - Gebührensätze - erhält folgende Fassung:

Die Abwassergebühr beträgt bei der

a)

SW-Einrichtung „Gleichen”

2,44 Euro/m³

b)

SW-Einrichtung „Etzenborn”

4,44 Euro/m³

c)

SW-Einrichtung „Sattenhausen”

2,52 Euro/m³

d)

NW-Einrichtung „Gleichen”

0,27 Euro/m²

Artikel II

Diese Nachtragssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Gleichen, den 20.12.2023
gez.Otter (L.S)
Bürgermeister

Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt des Landkreises Göttingen, Nr. 64 vom 21.12.2023, Seite 1366