Aufgrund der §§ 5, 10, 11, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der §§ 5, 6 und 8 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Gleichen in seiner Sitzung am 20.12.2023 folgende Satzung beschlossen:
§ 13 Abs. 4 - Grundsatz - erhält folgende Fassung:
| (4) | Ab dem 01.01.2024 beträgt die Grundgebühr je Wasserhaupt- und Wasserzweitzähler | 44,99 €/Jahr. |
§ 15 - Gebührensätze - erhält folgende Fassung:
Die Wassergebühr beträgt
| a) | für die öffentliche Wasserversorgungsanlage mit Ausnahme der Ortschaft Sattenhausen | 1,91 € / m³ |
| b) | für die Ortschaft Sattenhausen | 2,88 € / m³ |
Diese Nachtragssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Gleichen, den 20.12.2023
gez. Otter (L.S.)
Bürgermeister
Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt des Landkreises Göttingen, Nr. 64 vom 21.12.2023, Seite 1365