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Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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20. Nachtragzur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebührenfür die Wasserversorgung der Gemeinde Gleichen(Wasserabgabensatzung)

Aufgrund der §§ 5, 10, 11, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der §§ 5, 6 und 8 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Gleichen in seiner Sitzung am 20.12.2023 folgende Satzung beschlossen:

Artikel I

§ 13 Abs. 4 - Grundsatz - erhält folgende Fassung:

(4)

Ab dem 01.01.2024 beträgt die Grundgebühr je Wasserhaupt- und Wasserzweitzähler

44,99 €/Jahr.

Artikel II

§ 15 - Gebührensätze - erhält folgende Fassung:

Die Wassergebühr beträgt

a)

für die öffentliche Wasserversorgungsanlage

mit Ausnahme der Ortschaft Sattenhausen

1,91 € / m³

b)

für die Ortschaft Sattenhausen

2,88 € / m³

Artikel III

Diese Nachtragssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Gleichen, den 20.12.2023

gez. Otter (L.S.)

Bürgermeister

Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt des Landkreises Göttingen, Nr. 64 vom 21.12.2023, Seite 1365