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Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gleichen

BEKANNTMACHUNG DER ÖFFENTLICHEN AUSLEGUNG DES ENTWURFS DES LÄRMAKTIONSPLANES DER 4. STUFE DER GEMEINDE GLEICHEN GEMÄSS § 47D BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (BIMSCHG)

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie erstellt die Gemeinde Gleichen auf Grundlage des § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) anhand aktueller strategischer Lärmkarten den Lärmaktionsplan der sog. 4. Stufe. Einen entsprechenden Entwurf hat der Rat der Gemeinde Gleichen in seiner Sitzung am 18.12.2024 gebilligt. Hierzu ist nun die Öffentlichkeit anzuhören und ihr so rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit zu geben, an der Überprüfung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken.

Hierzu wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG in der Zeit

von Mittwoch, den 08.01.2025 bis einschließlich Freitag, den 07.02.2025,

digital auf der Homepage der Gemeinde Gleichen unter www.gleichen.de {{gt}} „Bauen / Wirtschaft“ {{gt}} „Aktuelle Projekte der Gemeinde Gleichen“ {{gt}} „Lärmaktionsplan“ ausgelegt und steht dort zum Download bereit.

Zusätzlich kann der Entwurf des Lärmaktionsplanes der 4. Stufe während der Dienststunden der Gemeinde Gleichen im Rathaus, Reinhausen, Waldstraße 7, 37130 Gleichen, durch jedermann eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Sie sollen möglichst auf elektronischem Weg per E-Mail an die Adresse gemeinde@gleichen.de eingereicht werden. Alternativ können diese auch auf dem Postweg an die Gemeinde Gleichen, Reinhausen, Waldstraße 7, 37130 Gleichen, übermittelt werden.

Otter
Bürgermeister