Der Rat der Gemeinde Gleichen hat in seiner Sitzung am 18.12.2024 beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer B auf Basis der bisher vorliegenden Daten von 340 % auf 300 % zu senken. Es sind allerdings im Zusammenhang mit der Erteilung der Feststellungsbescheide bei den Finanzämtern vermehrt Rückfragen und Einsprüche der Grundstückseigentümer eingegangen, deren Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die Datenlage voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 stabilisieren wird. Die Gemeinde Gleichen behält sich eine Anpassung des Hebesatzes rückwirkend zum 01.01.2025 vor, sollten sich die Grundsteuereinnahmen abweichend von den derzeitigen Schätzungen entwickeln.
Die Bescheide über die Grundsteuer und die Niederschlagswassergebühr 2025 werden ab dem 05.02.2025 versandt.
Eine Trennung der beiden Abgabenarten in jeweils gesonderte Bescheide war vorgesehen, konnte von dem EDV-Dienstleister leider nicht rechtzeitig umgesetzt werden. Dies wird aber für das nächste Jahr angestrebt.
Ein Schema zur Prüfung des Grundsteuerbescheides wurde vom Landesamt für Steuern zur Verfügung gestellt. Hier wird übersichtlich dargestellt, in welchen Fällen das Finanzamt und in welchen Fällen die Gemeinde Gleichen der richtige Ansprechpartner für Fragen ist.
Bitte prüfen Sie Ihren Bescheid und übermitteln die Änderungen auf den beschriebenen elektronischen Wegen. Bitte sehen Sie möglichst von telefonischen Anfragen bei den zuständigen Stellen ab, da jedes Telefonat von der Bearbeitung laufender Fälle abhält.
Formulare zur Übermittlung von Änderungen in Papierform liegen im Finanzamt Göttingen aus.
Weitergehende Informationen des Landesamtes für Steuern finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Gleichen unter www.gleichen.de in der Rubrik „Aktuelles“.