Aufgrund der §§ 10, 58, 111 und 112 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Gleichen in seiner Sitzung am 22.12.2025 folgende Satzung zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze beschlossen:
Die Hebesätze für die nachstehenden Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Gemeinde Gleichen vom 18.12.2024 außer Kraft.
Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt des Landkreises Göttingen Nr. 54 vom 23.12.2025