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Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 2/2026
Bekanntmachungen
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Landkreis Göttingen

Aufgrund der §§ 6, 10 und 58 und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG),

§ 96 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Gleichen in seiner Sitzung am 22.12.2025 folgende Satzung beschlossen:

Artikel I

§ 2 - Gebührenmaßstab und Gebührensatz - erhält folgende Fassung:

(1)

Die Benutzungsgebühr beträgt für die Fäkalschlammbeseitigung aus Kleinkläranlagen je abgefahrene Menge 180,00 € / m3.

(2)

Die Benutzungsgebühr beträgt für die Fäkalschlammbeseitigung aus abflusslosen Gruben je abgefahrene Menge 200,00 € /m3.

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Gleichen, 22.12.2025
(L.S.)
gez. Otter
Bürgermeister

Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt des Landkreises Göttingen Nr. 54 vom 23.12.2025