Aufgrund der §§ 6, 10 und 58 und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG),
§ 96 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Gleichen in seiner Sitzung am 22.12.2025 folgende Satzung beschlossen:
§ 2 - Gebührenmaßstab und Gebührensatz - erhält folgende Fassung:
| (1) | Die Benutzungsgebühr beträgt für die Fäkalschlammbeseitigung aus Kleinkläranlagen je abgefahrene Menge 180,00 € / m3. |
| (2) | Die Benutzungsgebühr beträgt für die Fäkalschlammbeseitigung aus abflusslosen Gruben je abgefahrene Menge 200,00 € /m3. |
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt des Landkreises Göttingen Nr. 54 vom 23.12.2025