Aufgrund der §§ 5, 10, 11, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der §§ 5, 6 und 8 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Gleichen in seiner Sitzung am
22.12.2025 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgung der Gemeinde Gleichen (Wasserabgabensatzung) in der Fassung des 21. Nachtrages wird aufgehoben.
Artikel II
Diese Aufhebungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft.
Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt des Landkreises Göttingen Nr. 54 vom 23.12.2025