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Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 2/2026
Bekanntmachungen
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Landkreis Göttingen

Aufgrund der §§ 5, 10, 11, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der §§ 5, 6 und 8 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Gleichen in seiner Sitzung am

22.12.2025 folgende Satzung beschlossen:

Artikel I

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgung der Gemeinde Gleichen (Wasserabgabensatzung) in der Fassung des 21. Nachtrages wird aufgehoben.

Artikel II

Diese Aufhebungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft.

Gleichen, den 22.12.2025
gez. Otter (L.S.)
Bürgermeister

Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt des Landkreises Göttingen Nr. 54 vom 23.12.2025