Titel Logo
Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 2/2026
Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Landkreis Göttingen

Aufgrund der §§ 5, 10, 11, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (GVBl. 2010, S. 576) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gleichen in seiner Sitzung am 22. Dezember 2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel I

§ 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„Die Gemeinde betreibt die Wasserversorgung als eine einheitliche öffentliche Einrichtung zur Versorgung der Grundstücke ihres Gebietes mit Trink- und Betriebswasser, mit Ausnahme der Ortschaft Sattenhausen und der im Außenbereich gelegenen Güter Bettenrode, Himmigerode, Riekenrode und Sennickerode.“

Satz 2 bleibt unverändert.

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend mit Wirkung vom 01.09.2025 in Kraft.

Gleichen, den 22.12.2025
Gemeinde Gleichen
Der Bürgermeister
gez. Otter (L. S.)
(Otter)

Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt des Landkreises Göttingen Nr. 01 vom 08.01.2026