Aufgrund der §§ 5, 10, 11, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (GVBl. 2010, S. 576) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gleichen in seiner Sitzung am 22. Dezember 2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I
„Die Gemeinde betreibt die Wasserversorgung als eine einheitliche öffentliche Einrichtung zur Versorgung der Grundstücke ihres Gebietes mit Trink- und Betriebswasser, mit Ausnahme der Ortschaft Sattenhausen und der im Außenbereich gelegenen Güter Bettenrode, Himmigerode, Riekenrode und Sennickerode.“
Satz 2 bleibt unverändert.
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend mit Wirkung vom 01.09.2025 in Kraft.
Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt des Landkreises Göttingen Nr. 01 vom 08.01.2026