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Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 20/2024
Mitteilungen aus der Verwaltung
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Mitteilungen aus der Verwaltung

In den kommenden Jahren werden alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine Zug um Zug ungültig und müssen daher umgetauscht werden.

Zunächst betrifft es die grauen bzw. rosafarbenen Papierführerscheine, die vor dem 31.12.1998 erstellt wurden.

Hier entscheidet das Geburtsdatum des Inhabers über die Frist, sh. Tabelle:

Geburtsjahr

Stichtag des Umtauschs

vor 1953

19.01.2033

1953 – 1958

19.01.2022

1959 – 1964

19.01.2023

1965 – 1970

19.01.2024

Ab 1971

19.01.2025

Tauschfristen für ab 01.01.1999 ausgestellte Führerscheine, hier entscheidet das Ausstellungsjahr:

Ausstellungsjahr

Stichtag des Umtauschs

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033

Benötigte Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass

  • biometrisches Lichtbild

  • alter Führerschein

  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht vom Landkreis Göttingen (bzw. Altkreis Osterode) ausgestellt wurde

Der Führerscheinantrag kann im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gleichen ausgefüllt bzw. abgegeben werden. Die Gebühr beträgt 25,30 € (bei Abholung im Rathaus der Gemeinde).

Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gleichen bittet daher die Betroffenen, zur Vermeidung längerer Bearbeitungszeiten, die entsprechenden Anträge zeitnah zu stellen.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Döring und Frau Sander im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gleichen unter der Telefonnr. 0 55 92/ 501-37 gern zur Verfügung.